Worauf kommt es bei den Stellenbeschreibungen und
Funktionsbeschreibungen an?
Es kommt auf die klaren Festlegungen an für:
- die Hierarchie,
- die Weisungsbefugnisse,
- die Entscheidungsbefugnisse,
- die Verantwortungen für zu erfüllende generelle Funktionen,
- die Verantwortungen für zu erfüllen spezielle Funktonen
(Fachfunktionen),
- die Verantwortung für abgegrenzte Gebiete
(Organisationseinheiten, Aufgaben),
- die Zuständigkeiten in der Sache,
- die Rechte und Berechtigungen,
- die Pflichten und Verpflichtungen,
- die Einbindungen in das Organisationsgefüge,
- die Schnittstellen, Übergabestellen,
- die Beiträge,
- die Leistungen,
- die Ausstattungen,
- die Verfügung über die Mittel,
- für die Kontrollen,
- für die Berichterstattungen,
- für die Feststellungen und Abnahmen der Ergebnisse,
- für die Beurteilungen der Leistungen,
- für die Feststellungen und Beurteilungen der Erfüllung und
Ausfüllung der Stelle durch die jeweiligen Personen, welche auf
der Stelle "sitzen",
- für die Festlegungen, wer und wie ausfüllt und erfüllt, wenn
Stellen nicht besetzt sind oder Personen "auf der Stelle" nicht
oder nicht mehr für die Stelle ganz oder teilweise geeignet
sind.
Bei Einzelunternehmen oder Privatpersonen sind die zu erfüllenden
Funktionen in einer Person vereinigt.
Bei Personenmehrheiten werden die Funktionen aufgeteilt in
"Zuständigkeiten" und Verantwortungsbereiche.
Mit jedem Wachstum der Organisation oder der Organisationseinheit werden die Funktionen und Zuständigkeiten
weiter gegliedert.
Bei Teilungen der Organisation werden die Funktionen der
Gesamtorganisation geteilt: Die Teilorganisationen müssen
sicherstellen, dass innerhalb der Teilorganisationen wieder alle
Funktionen für die Teilorganisation erfüllt werden (bleiben).
Bei Schrumpfungen werden die Mengen der Leistungen für zu
erfüllende Funktionen kleiner: Stellen können wegfallen. Die
Personen auf den überflüssigen Stellen werden entlassen oder anderen
Verwendungen zugeführt.