Karrierestufen, Hierarchie, Karrierewege
Generalmanagement wird meistens verbunden mit dem Recht und der Pflicht zur Gesamtverantwortung für alle Entscheidungen und alles Tun und Unterlassen und der Durchführung, Ausführung und Durchsetzung von bestimmten Zielen zur Erreichung bestimmter Ergebnisse. Zum Generalmanagement ist in der Regel eine Vollmacht erforderlich. Der Vollmachtgeber bleibt in der Haftung für die Folgen der Art und Weise, wie das Generalmanagement ausgeübt wird.
Das Generalmanagement geschieht anscheinend in eigener Verantwortung und nach eigenem Gusto. Tatsächlich enthält die Generalvollmacht nur sehr selten einen "Freibrief", der auch zu Willkür, Gesetzesverstößen oder gar zu Verbrechen "berechtigt". In der Regel ist der Generalmanager gehalten, ethische Grundsätze des Auftraggebers in eigener moralischer Verantwortung zu beachten, selbst einzuhalten und durchzusetzen.
Bestehen Zweifel, dass eine Person die zu erteilende Vollmacht nicht angemessen verwendet, wird meistens eine andere Person ausgesucht. Steht keine geeignete zur Verfügung, wird das Generalmanagement durch ein Regelwerk von Vorschriften, Gesetzen, Auflagen und Bedingungen kanalisiert. Meistens werden auch direkte und indirekte Kontrollen durch den Vollmachtgeber festgelegt.
Im Wirtschaftsleben ist Generalmanagement häufig anzutreffen. Erscheinungsformen:
Für das Generalmanagement zuständig sind in der Regel auch:
Das recht und die Pflicht zum Generalmanagement ist dann jeweils auf die bestimmte Sache, das bestimmte Ereignis oder auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.